In Fällen, in denen wegen Steuerforderungen Rechtsstreit mit Dritten geführt wird, geben die Finanzämter den Bayerischen Landesämtern für Finanzen Auskünfte über steuerliche Verhältnisse, die entscheidungserhebliche Rechtsbeziehungen zwischen Steuerschuldner und Drittschuldner betreffen.
Die durch diese Auskünfte gewonnenen Erkenntnisse können auch in die gerichtlichen Verfahren eingeführt werden, denn sie dienen letztendlich nur der Durchsetzung der Steueransprüche gegen die Vollstreckungsschuldner (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO).
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