Der BFH hat mit Urteil vom 14.05.2014 (BStBl 2014 II S. 968) entschieden, dass die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach §
Nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bitte ich folgende Rechtsauffassung zu vertreten:
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