Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit Schreiben vom 9.2.2009 GZ:
Am Markt werden Risikolebensversicherungsverträge angeboten, die an den Bestand eines Basisrentenvertrages anknüpfen. Die Risikolebensversicherungen sehen dabei vor, dass im Todesfall an beliebige Hinterbliebene eine Leistung gezahlt wird, die den vom verstorbenen Versicherten zugunsten des Basisrentenversicherungsvertrages geleisteten Beiträgen entspricht (sog. Beitragsrückgewährpolice).
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