BayObLG - 12.11.1990 (BReg 1 a Z 51/90) - DRsp Nr. 1994/7267
BayObLG, vom 12.11.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 51/90
DRsp Nr. 1994/7267
A. An die "besonderen Gründe" für die gerichtliche Abänderbarkeit einer Unterhaltsbestimmung (§ 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB) sind im Verhältnis eines Vaters zu seinem volljährigen, nichtehelichen Kind in der Regel geringere Anforderungen zu stellen, als im Verhältnis der Eltern zu ihrem volljährigen, ehelichen Kind gelten.