Das BMF hat im Schreiben vom 13.06.2008 auf das Schreiben der Bankenverbände vom 26.02.2008 wie folgt Stellung genommen:
„Für die künftig umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung muss klargestellt werden, dass - wie gegenwärtig bei Anwendung der Marktrendite im Rahmen des Zinsabschlags- der zivilrechtliche Vertragsabschluss der maßgebliche Zeitpunkt ist für den Steuerabzug, die Freistellungsauftragsverwaltung und die Verlustverrechnung (in Anlehnung an die Regelung im BMF-Antwortschreiben vom 25. Oktober 1994 -
BMF: | Ich stimme Ihrer Auffassung zu. |
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