Bedeutung

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Bedeutung

Der Unternehmer hat auf der ersten Ebene für jeden einzelnen Umsatz die Steuer zu berechnen. Auf der zweiten Ebene hat er gem. § 16 Abs. 1 UStG die Summe der abziehbaren Vorsteuern im Besteuerungszeitraum nach § 16 Abs. 2 UStG von der Summe der Steuern im Besteuerungszeitraum nach § 16 Abs. 1 UStG zu saldieren. Der Saldo kann zu einer positiven (Zahllast) oder negativen (Erstattung) Steuerzahlungsschuld führen. Besonderheiten gelten für die Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG und die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a UStG. Die Steuer hat der Unternehmer gem. § 18 Abs. 1 und 3 UStG für den Voranmeldungszeitraum und den Besteuerungszeitraum selbst zu berechnen und anzumelden/zu erklären.