BFH - Urteil vom 01.06.2016
XI R 29/14
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2a Satz 3, § 3a Abs. 1, Abs. 5 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, § 18 Abs. 4d; UStG 2003 § 3a Abs. 3a, Abs. 4 Nr. 14; Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e und f; Richtlinie 2002/38/EG; VO (EG) Nr. 1777/2005 Art. 11; MwStSystRL Art. 58; DVO (EU) Nr. 282/2011 Art. 7;
Fundstellen:
BFHE 254, 183
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 14.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 3338/09

Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung i.S. von § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG

BFH, Urteil vom 01.06.2016 - Aktenzeichen XI R 29/14

DRsp Nr. 2016/15156

Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung i.S. von § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG

1. Der Begriff "auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen" i.S. des Umsatzsteuerrechts umfasst Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre. 2. Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn ein Unternehmer auf einer Internet-Plattform seinen Mitgliedern gegen Entgelt eine Datenbank mit einer automatisierten Such- und Filterfunktion zur Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern i.S. einer Partnervermittlung bereitstellt. 3. Erbringt ein Unternehmer mit Sitz im Drittland (hier: USA) derartige Leistungen an Nichtunternehmer (Verbraucher) mit Wohnort im Inland, so liegt der Leistungsort im Inland.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Mai 2014 9 K 3338/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2a Satz 3, § 3a Abs. 1, Abs. 5 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, § 18 Abs. 4d; UStG 2003 § 3a Abs. 3a, Abs. 4 Nr. 14; Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e und f; Richtlinie 2002/38/EG; VO (EG) Nr. 1777/2005 Art. 11; MwStSystRL Art. 58;