Der Begriff der Ehewohnung ist nach allgemeiner Meinung weit auszulegen und erfaßt alle Räume, die die Ehegatten zum Wohnen benutzen oder gemeinsam bewohnt haben oder die dafür nach den Umständen bestimmt waren. Grundsätzlich kann daher auch eine Wohnlaube oder ein Wochenendhaus, je nach den tatsächlichen Gegebenheiten, als Ehewohnung gelten.