Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten sich darüber, ob in den Streitjahren Aufwendungsersatzansprüche der Antragstellerin gegenüber ihren Wettbewerbern gem. §
Die Antragstellerin wurde im Jahr 2004 gegründet. Ihr Unternehmensgegenstand war in den Streitjahren ausweislich der Eintragung im Handelsregister B des Amtsgerichts Z der erlaubnisfreie Handel mit Waren aller Art. Diese Waren vertrieb sie im Internet über einen online-shop im Rahmen der Verkaufsplattform B.
Sie berechnete die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten.
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