Bei Gutschriften die Angabe "Gutschrift" (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG)

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Bei Gutschriften die Angabe "Gutschrift" (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG)

Bei der Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinn handelt es sich um ein Abrechnungspapier, das vom Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten ausgestellt wird (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Aus einer Gutschrift ist ein Vorsteuerabzug dann möglich, wenn sie ebenfalls die in § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben aufweist. Mit dem Stichtag 30.06.2013 ist jedoch eine spezielle Anforderung an die Gutschrift hinzugekommen. Ein Vorsteuerabzug aus einer Gutschrift ist demnach nur dann möglich, wenn sie das Wort "Gutschrift" enthält.