FG Niedersachsen - Urteil vom 19.09.2019
11 K 195/17
Normen:
UStG § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1;

Bemessungsgrundlage für die Wärmeabgabe an andere Unternehmer trotz Zahlung eines sogenannten KWK-Bonus durch einen Netzbetreiber als unentgeltliche Wertabgabe

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.09.2019 - Aktenzeichen 11 K 195/17

DRsp Nr. 2022/16733

Bemessungsgrundlage für die Wärmeabgabe an andere Unternehmer trotz Zahlung eines sogenannten KWK-Bonus durch einen Netzbetreiber als unentgeltliche Wertabgabe

Normenkette:

UStG § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Strittig ist im 2. Rechtsgang, ob und zu welcher Bemessungsgrundlage die Wärmeabgabe an andere Unternehmer trotz Zahlung eines sogenannten KWK-Bonus durch einen Netzbetreiber zu einer unentgeltlichen Wertabgabe führt.

Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse in xxx im Landkreis xxx. Das erzeugte Biogas wird zur dezentralen Strom- und Wärmeproduktion in einem angeschlossenen Blockheizkraftwerk genutzt, indem es einem Verbrennungsmotor zugeführt wird, der einen Generator antreibt. Der so produzierte Strom wird überwiegend ins Netz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2004) i.d.F. vom 7. November 2006 (BGBl I 2006, 2550) von dem Stromnetzbetreiber vergütet. Die dabei ebenfalls erzeugte Wärme dient zu einem Teil dem Produktionsprozess. Der überwiegende Teil der Wärme steht für andere Zwecke zur Verfügung oder bleibt ungenutzt. An ein Fernwärmenetz, über welches die Klägerin ihrerseits Wärme hätte beziehen können, war diese im Streitjahr nicht angeschlossen.