Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
a) | Ohne Baraufgabe
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b) | Mit Baraufgabe
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BeispielDer Autohändler A verkauft dem Bauunternehmer B im Jahr 2024 einen neuen Firmenwagen für 40.000 Euro netto zzgl. 7.600 Euro Umsatzsteuer (gemeiner Wert 47.600 Euro). B gibt seinen alten Firmenwagen mit einem gemeinen Wert von 23.200 Euro bei A in Zahlung und zahlt zusätzlich noch 24.400 Euro. Lösung: Es handelt sich um einen Tausch mit Baraufgabe. |
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