Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist italienische Staatsangehörige und lebte in den Streitjahren 2013 und 2014 in Italien. An einer Wohnung im Inland, die ihrem Vater gehörte, stand ihr ein Nießbrauchsrecht und damit ein dingliches Nutzungsrecht nach §§ 1030 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu. Aufgrund des Nießbrauches war die Klägerin berechtigt, die Nutzungen der Sache zu ziehen (§ 1030 Abs. 1 BGB). Als Nießbraucherin war die Klägerin auch zum Besitz der Sache berechtigt (§ 1036 Abs. 1 BGB). Die Klägerin vermietete die Wohnung kurzfristig über Internetportale.
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