Vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 1992, 539, 541 mit Anm. Graba, FamRZ 1992, 541. Mit beachtlichen Argumenten gegen die Ansicht, Kindergeld sei im Verhältnis der Eltern zueinander als Einkommen anzusehen: Kalthoener/Büttner, aaO., Rdn. 483.
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