Bewirtungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Bewirtungen

Unternehmer U lädt seine japanischen Geschäftspartner zum Essen in ein Restaurant ein. Er lässt sich eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.

Ein Vorsteuerabzug ist in voller Höhe möglich. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG.