BFH - 08.10.1991 (VII S 39/91) - DRsp Nr. 1994/6968
BFH, vom 08.10.1991 - Aktenzeichen VII S 39/91
DRsp Nr. 1994/6968
»1. Ist die Klage eines wegen Steuerhinterziehung gem. §§ 34, 69, 71, 370AO in Anspruch genommenen Haftungsschuldners (Geschäftsführer einer GmbH) gegen den Haftungsbescheid vom Finanzgericht abgewiesen worden und ist die dagegen eingelegte Revision beim Bundesfinanzhof anhängig, so ist der Bundesfinanzhof als Gericht der Hauptsache gem. § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO anzusehen, wenn das Finanzamt den bei ihm nach Zulassung der Revision gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Haftungsbescheids abgelehnt hat.2. Hat ein Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wurde, im Jahr vor der Konkurseröffnung sich der Steuerhinterziehung wegen nicht vorangemeldeter und entrichteter Umsatzsteuer schuldig gemacht und wird er deswegen vom Finanzamt durch Haftungsbescheid gem. §§ 34, 69, 71, 370AO zur Zahlung des Gesamtbetrages der verkürzten Steuern in Anspruch genommen, ohne daß dabei der vom BFH zu § 69AO entwickelte Grundsatz der anteiligen Haftung für die Umsatzsteuer nach Maßgabe der vorhandenen Mittel beachtet wird, bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Haftungsbescheides.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.