BFH - Urteil vom 08.08.1991 (V R 19/88) - DRsp Nr. 1996/11165
BFH, Urteil vom 08.08.1991 - Aktenzeichen V R 19/88
DRsp Nr. 1996/11165
»1. Die Haftung des Leistungsempfängers für nicht einbehaltene und abgeführte Umsatzsteuer (§ 55UStDV 1980) vermindert sich, soweit die Besteuerung des nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmers nach §§ 16 und 18UStG 1980 durchgeführt wird.2 Von eigenen Ermittlungen kann das FG nach seinem Ermessen nur unter den Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 S. 2 FGO absehen. Hat das FA bereits Ermittlungen zu einer strittigen Sachverhaltsfrage angestellt, so entspricht es in der Regel einer sachgerechten Ermessensausübung, daß das FG die noch für erforderlich gehaltenen Ermittlungen selbst anstellt.«