I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betätigt sich auf dem Gebiet der Datenverarbeitung. Der Kundenstamm setzt sich aus Auftraggebern zusammen, die ihren Sitz zum Teil in und zum Teil außerhalb von Berlin (West) haben.
Im Streitjahr 1982 und in den beiden folgenden Jahren tätigte die Klägerin nach ihren eigenen Angaben folgende Umsätze:
Auftraggeber Auftraggeber
entfallend % entfallend %
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1982 44,07 55,93
1983 54,16 45,84
1984 34,64 65,36
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zus. 42,16 57,84.
Dabei rechnete die Klägerin Umsätze aus Aufträgen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) den Umsätzen aus Leistungen an Auftraggeber außerhalb von Berlin (West), den sog. fernabsatzorientierten Leistungen, zu. Im erstinstanzlichen Verfahren legte die Klägerin eine weitere Umsatzaufstellung vor. Hieraus ergaben sich folgende Umsätze:
Auftraggeber Auftraggeber
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