AO (1977) § 42 ; UStG (1980) § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 19 Abs. 3 (a.F.);
Fundstellen:
BB 1992, 1052
BB 1992, 700
BFHE 166, 506
BStBl II 1992, 446
CR 1992, 398
NJW 1992, 3055
Vorinstanzen:
FG Münster,
BFH - Urteil vom 21.11.1991 (V R 20/87) - DRsp Nr. 1996/11324
BFH, Urteil vom 21.11.1991 - Aktenzeichen V R 20/87
DRsp Nr. 1996/11324
»Schaltet ein Steuerberater beim Erwerb einer für den Einsatz in seiner Kanzlei bestimmten EDV-Anlage und einer elektrischen Schreibmaschine seine minderjährigen Kinder als Käufer vor, mit denen er zugleich einen Mietvertrag über die Geräte schließt, kann eine rechtsmißbräuchliche Gestaltung i.S. des § 42AO 1 977 vorliegen. In einem solchen Fall scheiden die Kinder als Vorsteuerabzugsberechtigte aus.«
Normenkette:
AO (1977) § 42 ; UStG (1980) § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 19 Abs. 3 (a.F.);
Gründe:
I.
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