BFH - Urteil vom 24.01.1991 (V R 19/87) - DRsp Nr. 1996/10995
BFH, Urteil vom 24.01.1991 - Aktenzeichen V R 19/87
DRsp Nr. 1996/10995
»Übernimmt es jemand, gegen Entgelt dafür einzustehen, daß sich für den Vertragspartner die Gefahr des Zinsanstiegs während eines nicht sicher einschätzbaren Zeitraums nicht verwirklicht, führt er eine steuerfreie Leistung durch Übernahme von Sicherheiten im Sinne von § 4 Nr. 8 lit. g UStG 1980 aus. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob außerdem ein Dritter abgesichert wird (Fortführung der Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 14.12.1989 V R 125/84, BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401)«