BFH - Urteil vom 27.06.1991 (V R 106/86) - DRsp Nr. 1996/11164
BFH, Urteil vom 27.06.1991 - Aktenzeichen V R 106/86
DRsp Nr. 1996/11164
»1. Die Vorschrift des § 15 aUStG 1973 zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, daß das jeweilige Wirtschaftsgut gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1973 von einem Unternehmer "für sein Unternehmen" erworben wurde.2. Eine unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1973 ist durch rückwirkende Änderung der fehlerhaften Steuerfestsetzung aufgrund von Vorschriften der AO 1977 zu korrigieren. Insoweit liegt keine Änderung der Verhältnisse nach § 15 a Abs. 1 und 4 UStG 1973 im Besteuerungszeitraum der Aufdeckung der Fehlbeurteilung vor.«