A.
Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gemeinde, errichtete in den Streitjahren 1975 bis 1977 eine Mehrzweckhalle. Die Halle wurde im Dezember 1977 in Betrieb genommen. Die Klägerin hatte einen Teil der Halle an einen Gastwirt verpachtet (sog. Gastronomietrakt mit Wohnung). Den übrigen Teil der Halle nutzte sie - nach 1977 - durch unentgeltliche Überlassung an Schulen und an Vereine für Übungsstunden, durch entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Vereine für deren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und (nach den Belegungsplänen der Halle in den Jahren 1978 bis 1980) durch entgeltliche Überlassung an andere Unternehmer für unternehmerische Zwecke in einem Umfang von 19,4 v. H.
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