BGH - 04.10.1989 (IVb ZB 30/88) - DRsp Nr. 1992/1693
BGH, vom 04.10.1989 - Aktenzeichen IVb ZB 30/88
DRsp Nr. 1992/1693
b. Beschwerdebefugnis der Versicherungs- und Versorgungsträger im Versorgungsausgleichsverfahren: (b) Beurteilung im Falle der Durchführung des Versorgungsausgleichs auf der Grundlage einer vom Familiengericht genehmigten Parteivereinbarung gem. § 1587 o BGB (hier: einverständlicher Verzicht auf den Ausgleich von Anwartschaften für einen Teil der Ehezeit);
Normenkette:
FGG § 20 ;
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