BGH - Beschluß vom 05.01.1990 (3 StR 282/89) - DRsp Nr. 1999/4906
BGH, Beschluß vom 05.01.1990 - Aktenzeichen 3 StR 282/89
DRsp Nr. 1999/4906
Zur fortgesetzten Handlung bei Umsatzsteuerhinterziehung, wenn der Steuerpflichtige vor Beendigung der durch falsche Abgabe der monatlichen Umsatzsteuererklärung begangenen Umsatzsteuerverkürzung seinen Vorsatz erweitert.