BMF - Schreiben vom 01.02.1990 IV A 5 - S 0456 - 3/90
BMF - Schreiben vom 01.02.1990 (IV A 5 - S 0456 - 3/90) - DRsp Nr. 2008/87074
BMF, Schreiben vom 01.02.1990 - Aktenzeichen IV A 5 - S 0456 - 3/90
DRsp Nr. 2008/87074
AEAO; Anwendungserlaß zur AO (AEAO); ; Aufrechnung nach § 226 der Abgabenordnung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlaß zur AO vom 24. September 1987 (BStBl 1987 I S. 664) zu § 226AO wie folgt geändert:
In Nummer 1 werden die Sätze 5 bis 7 durch folgenden Satz ersetzt:
„Bei der Aufrechnung durch den Steuerpflichtigen findet § 395BGB keine Anwendung (BFH-Urteil vom 25.4.1989,BStBl 1989 II S. 949).”
Nummer 3 erhält folgende Fassung:
”
3.
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