BMF - Schreiben vom 06.01.2004
IV B 7 - S 7241 - 4/03
Fundstellen:
BStBl 2004 I 182

BMF - Schreiben vom 06.01.2004 (IV B 7 - S 7241 - 4/03) - DRsp Nr. 2008/87345

BMF, Schreiben vom 06.01.2004 - Aktenzeichen IV B 7 - S 7241 - 4/03

DRsp Nr. 2008/87345

§ 12 UStG; Steuersatz aus der Tätigkeit als Schausteller bei einem Veranstalter von Jahrmärkten, Volksfesten, etc.

Der BFH hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2002 - V R 89/01 - entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG nicht zur Voraussetzung hat, dass der Schausteller in eigener Person von Ort zu Ort ziehend auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen unterhaltende Vorstellungen oder ähnliche Lustbarkeiten erbringt. Vielmehr reicht es aus, dass er diese Leistungen im eigenen Namen mit Hilfe seiner Arbeitnehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen an die Besucher der Veranstaltungen ausführt. Solche Erfüllungsgehilfen können auch engagierte Schaustellergruppen sein.