BMF - Schreiben vom 09.03.2001
S 2471
Fundstellen:
BStBl 2001 I 207

BMF - Schreiben vom 09.03.2001 (S 2471) - DRsp Nr. 2008/84845

BMF, Schreiben vom 09.03.2001 - Aktenzeichen S 2471

DRsp Nr. 2008/84845

§§ 31, 32 EStG Zwangspause vor und nach der Ableistung des gesetzlichen Wehr- und Zivildienstes als Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (R 180a EStR)

Es hat sich herausgestellt, dass sich die Billigkeitsregelung in R 180a EStR nachhaltig auswirken kann. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder ist sie deshalb nur auf Antrag anzuwenden. Der Antrag kann nur einheitlich für die gesamte Zwangspause gestellt werden.

Fundstellen
BStBl 2001 I 207