BMF - Schreiben vom 09.03.2009 IV C 4 - S 2221/07/0007
BMF - Schreiben vom 09.03.2009 (IV C 4 - S 2221/07/0007) - DRsp Nr. 2009/80206
BMF, Schreiben vom 09.03.2009 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2221/07/0007
DRsp Nr. 2009/80206
Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG; Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009; Sitzung ESt II/09 vom 4. bis 6. März 2009
Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19. Dezember 2008 ( BGBl. I S. 2794 vom 24. Dezember 2008, BStBl 2009 I S. 74) gilt in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder für die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG Folgendes:
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