BMF - Schreiben vom 09.12.2002
IV A 2 -S 2742 - 68/02
Fundstellen:
BStBl 2002 I 1393

BMF - Schreiben vom 09.12.2002 (IV A 2 -S 2742 - 68/02) - DRsp Nr. 2008/83264

BMF, Schreiben vom 09.12.2002 - Aktenzeichen IV A 2 -S 2742 - 68/02

DRsp Nr. 2008/83264

allgemeine Vorschriften: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer; Vereinbarung einer sofortigen ratierlichen Unverfallbarkeit - Länge des Erdienungszeitraums

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur steuerlichen Behandlung einer Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer Folgendes:

1. Unverfallbarkeit

Vereinbarungen über eine Unverfallbarkeit in Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sehen häufig abweichend von den Regelungen im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vor, dass dem Berechtigten eine sofortige Unverfallbarkeit der zugesagten Ansprüche eingeräumt wird. Eine derartige Vereinbarung ist grundsätzlich für sich genommen nur dann nicht als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, wenn es sich um eine sofortige ratierliche Unverfallbarkeit handelt. Bei einem Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltsumwandlung ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Unverfallbarkeit nach § 2 Abs. 5a BetrAVG richtet.