BMF - Schreiben vom 10.02.1998
EZ 1010
Fundstellen:
BStBl 1998 I 190

BMF - Schreiben vom 10.02.1998 (EZ 1010) - DRsp Nr. 2008/84046

BMF, Schreiben vom 10.02.1998 - Aktenzeichen EZ 1010

DRsp Nr. 2008/84046

§§ 1 ff. EigZulG Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz und zum Vorkostenabzug bei einer nach dem Eigenheimzulagengesetz begünstigten Wohnung (§ 10i EStG)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BdF zur Anwendung des Eigenheimzulagengesetzes wie folgt Stellung:

A. Eigenheimzulage

I. Anspruchberechtigter (§ 1 EigZulG)

Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt EStpfl. i. S. des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 EStG oder Personen, die nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt stpfl. zu behandeln sind. Nicht Voraussetzung ist, daß der Anspruchsberechtigte tatsächlich zur ESt veranlagt wird und eine Einkommensteuer festzusetzen ist.

II. Begünstigtes Objekt (§ 2 EigZulG)

Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer im Inland belegenen Wohnung im eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung (§ 2 Abs. 1 EigZulG) sowie Ausbauten und Erweiterungen an einer solchen Wohnung (§ 2 Abs. 2 EigZulG).

1. Wohnung im eigenen Haus

1.1 Begriff der Wohnung