BMF - Schreiben vom 10.02.1998
S 7306 - 2/98 an Bundesverband Investmentgesellschaften e. V. u. a.

BMF - Schreiben vom 10.02.1998 (S 7306 - 2/98 an Bundesverband Investmentgesellschaften e. V. u. a.) - DRsp Nr. 2008/82250

BMF, Schreiben vom 10.02.1998 - Aktenzeichen S 7306 - 2/98 an Bundesverband Investmentgesellschaften e. V. u. a.

DRsp Nr. 2008/82250

§ 15 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung von Wechseldiskont und Zinsen aus Wertpapieren

Aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 18. Juli 1993 - V R 119/89 - wird die Auffassung vertreten, die Entgegennahme eines Wechsels zu Diskont und die Gutschrift des Diskonterlöses sowie der Ersterwerb eines festverzinslichen Wertpapiers seien umsatzsteuerlich nicht als Entgegennahme eines Forderungsumsatzes bzw. einer Lieferung, sondern als Kreditgewährung der Bank an den Wechseleinreicher bzw. den Emittenten des Wertpapiers anzusehen.

Die Angelegenheit wurde nunmehr abschließend mit dem Bundesministerium der Justiz sowie den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.