BMF - Schreiben vom 10.06.1998
IV C 4 -S 7170 - 46/98

BMF - Schreiben vom 10.06.1998 (IV C 4 -S 7170 - 46/98) - DRsp Nr. 2008/91856

BMF, Schreiben vom 10.06.1998 - Aktenzeichen IV C 4 -S 7170 - 46/98

DRsp Nr. 2008/91856

§ 4 UStG Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG Anpassung von Hörgeräten; Schreiben vom 24. Oktober 1997 - SW/ES -

Im Schreiben v. 24.10.1997 SWIES (Bundesinnung der Hörgeräteakustiker) vertritt der BdF die Auffassung, daß Zahlungen an HNO-Ärzte für das Anpassen von Hörgeräten zu einem nicht unerheblichen Teil als gewerbliche und umsatzsteuerpflichtige Vermittlungsprovisionen anzusehen seien.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann der Auffassung nicht zugestimmt werden.

In mehreren gerichtlichen Verfahren (z. B. Urt. des Hanseatischen OLG v. 12.3.1992 - 3 U 126/91 -, Urt. des OLG Nürnberg v. 24.6.1997 - 3 U - 96/97 -) wurde übereinstimmend festgestellt, daß es sich bei der Zahlung für die Anpassung von Hörgeräten nicht um Provisionen, sondern um Vergütungen für eine ärztliche Leistung handelt. Es werden keine Anhaltspunkte dafür gefunden, daß die Vergütung zu hoch ist. Im Gegenteil: Das Bundesministerium für Gesundheit weist in einer Stellungnahme darauf hin, daß die Dienstleistungspauschale des HNO-Arztes wesentlich unter dem traditionellen Versorgungsweg üblichen Kalkulationsrahmen für entsprechende Leistungen der Hörgeräteakustiker liegt.