BMF - Schreiben vom 13.08.2002
S 1910

BMF - Schreiben vom 13.08.2002 (S 1910) - DRsp Nr. 2008/84642

BMF, Schreiben vom 13.08.2002 - Aktenzeichen S 1910

DRsp Nr. 2008/84642

§ 20 EStG Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG; Betriebe gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die Auslegung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG, soweit Betriebe gewerblicher Art (BgA) Schuldner der in der Vorschrift genannten Kapitalerträge sind, Folgendes:

A. Allgemeines

Durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) v. 23.10.2000 (BStBl 2000 I S. 1428) und das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) v. 20.12.2001 (BStBl 2002 I S. 35) sind in § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts neue Einkommenstatbestände eingeführt worden. Diese führen für juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 2 Nr. 2 KStG zu einer beschränkten Steuerpflicht mit einer KapErbSt-Belastung v. 10. v. H. (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7b und 7c EStG i. V. mit § 43a Abs. 1 Nrn. 5 und 6 EStG). Damit wird die wirtschaftliche Betätigung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unabhängig davon, ob sie in der Form eines BgA oder einer KapGes ausgeübt wird, im Ergebnis der gleichen Steuerbelastung unterworfen.