BMF - Schreiben vom 13.11.1995 IV C 4 - S 7348 - 44/95
Fundstellen:
BStBl 1995 I 765
BMF - Schreiben vom 13.11.1995 (IV C 4 - S 7348 - 44/95) - DRsp Nr. 2008/82297
BMF, Schreiben vom 13.11.1995 - Aktenzeichen IV C 4 - S 7348 - 44/95
DRsp Nr. 2008/82297
§ 18 Umsatzsteuer; Dauerfristverlängerung in den Fällen des § 18 Abs. 4 a UStG
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Gewährung einer Dauerfristverlängerung (§ 18 Abs. 6UStG i.V.m. §§ 46 bis 48UStDV) in den Fällen des § 18 Abs. 4 aUStG folgendes:
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