BMF - Schreiben vom 13.12.1999
IV C 5 - S 1961 - 33/99

BMF - Schreiben vom 13.12.1999 (IV C 5 - S 1961 - 33/99) - DRsp Nr. 2008/81975

BMF, Schreiben vom 13.12.1999 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961 - 33/99

DRsp Nr. 2008/81975

§§ 3, 4 WOPG Wohnungsbauprämie; Festsetzung von Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage ; TOP 10 der Sitzung LSt V/99 vom 22. bis 24. November 1999

Im Nachgang zu den Erörterungen in der oben genannten Sitzung teilt das BMF Ihnen mit, dass die Haushaltsabteilung des Bundesministeriums der Finanzen der Ausdehnung der Sonderregelung für das Sparjahr 1996 auf das Sparjahr 1997 zugestimmt hat.

Schreiben vom 20. September 1999 - IV C 5 - S 1961 - 25/99 -

mit dem Bezugsschreiben hatte das BMF mitgeteilt, dass in Fällen, in denen wegen vermeintlicher Überschreitung der maßgebenden Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage die Einbeziehung vermögenswirksamer Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen beantragt worden ist, beim Datenabgleich aber festgestellt wird, dass ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage bestand, ohne dass nachweislich eine Sparzulage beantragt worden ist, für das Sparjahr 1996 ausnahmsweise darauf verzichtet wird, die Wohnungsbauprämie auf vermögenswirksame Leistungen zu ändern. Zugleich sollten die betroffenen Bausparer über diese Ausnahmeregelung informiert werden, damit sie für die nachfolgenden Sparjahre ggf. noch einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen.