Mit o.g. Bezugsschreiben haben Sie um Stellungnahme hinsichtlich der Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei der sog. kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Elektrizität gebeten. Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann das BMF Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
Nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien -
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