Das vom Bundesministerium der Finanzen mit Bezugsschreiben vorgelegte Modell einer generellen Ist-Versteuerung mit cross-check wird derzeit in der dafür eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe (unter Beteiligung des Bundesamtes für Finanzen und des Bundesrechnungshofes) diskutiert und weiter entwickelt. Die Arbeitsgruppe beschreibt u.a. das Verfahren der Datensammlung und -verarbeitung im Cross-Check-Verfahren. Die Gruppe führt darüber hinaus Untersuchungen durch, die zur Ermittlung eines Mengengerüstes der in der Bundesrepublik täglich durch Unternehmen ausgestellten Rechnungen führen sollen. Auf dieser Grundlage soll anschließend eine Machbarkeitsstudie für das Cross-Check-Verfahren in Auftrag gegeben werden.
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