Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Dieses BMF-Schreiben ergänzt die BMF-Schreiben vom 11. September 2023,BStBl 2023 I S. 1581, und vom 23. Juni 2022, BStBl 2022 I S. 938.
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