BFH-Urteil vom 18. April 2002
Mit Urteil vom 18. April 2002 hat der BFH entschieden, dass der Umfang der Berücksichtigung von Aufwendungen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einem Alten(wohn)heim als außergewöhnliche Belastung davon abhängt, ob bereits die Übersiedlung in das Alten(wohn)heim aus Krankheits- oder Behinderungsgründen erfolgt ist oder ob die Krankheit oder Behinderung erst zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten ist.
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