Nach der Billigkeitsregelung in dem BMF-Schreiben v. 15. 3. 1979 (BStBl I S.
Mit Urt. v. 7. 11. 1996 (BStBl 1997 II S. 245) hat der BFH entschieden, daß diese Billigkeitsregelung zu Unrecht erlassen worden ist.
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