BMF - Schreiben vom 20.08.2020
IV C 5 - S 2533/19/10026 :001

BMF - Schreiben vom 20.08.2020 (IV C 5 - S 2533/19/10026 :001) - DRsp Nr. 2020/80319

BMF, Schreiben vom 20.08.2020 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2533/19/10026 :001

DRsp Nr. 2020/80319

Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2021

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2021 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2021“ werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012,BStBl 2012 I S. 522). Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen.

Nach § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 i. V. m. § 52 Absatz 40a EStG ist für Lohnzahlungszeiträume ab Januar 2021 nur in der elektronischen Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, anzugeben. Die hierfür erforderlichen Kennzahlen und weitere Informationen sind auf den Internetseiten unter www.elster.de veröffentlicht.

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2021

PDF