BMF - Schreiben vom 20.11.2002
IV D 3 - O 2206 - 14/02

BMF - Schreiben vom 20.11.2002 (IV D 3 - O 2206 - 14/02) - DRsp Nr. 2008/91417

BMF, Schreiben vom 20.11.2002 - Aktenzeichen IV D 3 - O 2206 - 14/02

DRsp Nr. 2008/91417

Automation in der Steuerverwaltung; Buchungsordnung für die Finanzämter - BuchO -

Hiermit gibt das BMF die mit den Obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Änderungen der Buchungsordnung für die Finanzämter - BuchO - bekannt:

  • In § 2 Nr. 18 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen.

  • In § 10 wird nach Abs. 3 folgender Absatz 4 angefügt:

    „(4) Für die Berechnung der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO erforderliche Aufzeichnungen sind bis zum Ablauf der jeweiligen Festsetzungsfrist vorzuhalten.”.

  • In § 16 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 wird die Währungsangabe „DM” in „€” geändert.

  • In § 29 Abs. 1 wird die Währungsangabe „DM” in „€” geändert.

  • In § 38 Abs. 4 Nr. 3 werden hinter dem Wort „Steuervergütung” die Worte „von mehr als 2.500 €” eingefügt.

  • In § 58 Abs. 1 wird die Währungsangabe „DM” in „€” geändert.

  • In § 61 Abs. 3 wird die Währungsangabe „DM” in „€” geändert.

  • In § 76 Abs. 1 wird die Währungsangabe „DM” in „€” geändert.

  • In § 95 Abs. 4 Satz 2 werden die Worte „jedoch nicht vor Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung für das Kalenderjahr” ersatzlos gestrichen.