Durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl 2003 I S.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:
Das BMF-Schreiben vom 13. Juni 2003 (BStBl 2003 I S. 341) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Einkommensteuerfestsetzungen sind nicht mehr hinsichtlich der Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG bzw. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 a EStG (in der bisherigen Fassung) vorläufig durchzuführen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|