BMF - Schreiben vom 24.04.1992 IV B 3 - S 2259 c - 5/92
Fundstellen:
BStBl 1992 I 287
BMF - Schreiben vom 24.04.1992 (IV B 3 - S 2259 c - 5/92) - DRsp Nr. 2008/81785
BMF, Schreiben vom 24.04.1992 - Aktenzeichen IV B 3 - S 2259 c - 5/92
DRsp Nr. 2008/81785
§ 58 EStG; Steuerbefreiung bei Neueröffnung eines Handwerks-, Handels- oder Gewerbebetriebs nach § 9 Abs. 1 der Durchführungsbestimmung zum Steueränderungsgesetz vom 16. März 1990 (GBl. I Nr. 21 S. 195) in Verbindung mit § 58 Abs. 3 EStG 1990; BdF-Schreiben vom 22. Juli 1991 (BStBl 1991 I S. 737)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und in Ergänzung zu dem o.a. Schreiben gilt bei Anwendung des § 9 Abs. 1 der o.a. Durchführungsbestimmung in Verbindung mit § 58 Abs. 3EStG 1990 folgendes:
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