Der Bundesfinanzhof hat in Tz. IV 2. seines Urteils vom 16. April 2014 -
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zum Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag, insbesondere im Falle eines Leerverkaufes, Folgendes:
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