BMF - Schreiben vom 26.03.2004
IV B 7 - S 7238 - 2/04
Fundstellen:
BStBl 2004 I 449

BMF - Schreiben vom 26.03.2004 (IV B 7 - S 7238 - 2/04) - DRsp Nr. 2008/87562

BMF, Schreiben vom 26.03.2004 - Aktenzeichen IV B 7 - S 7238 - 2/04

DRsp Nr. 2008/87562

UStG; Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG auf die Leistungen der ausübenden Künstler, die mit denen der Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre vergleichbar sind

Mit Urteil vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-109/02 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass für die Leistungen von Solisten an Veranstalter - wie für Ensembles - der ermäßigte Umsatzsteuersatz gewährt werden muss.

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist auf die Leistungen der dort aufgeführten Einrichtungen sowie für die entsprechenden Leistungen der ausübenden Künstler anwendbar, mit der Folge, dass diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.