BMF - Schreiben vom 28.03.2000
IV C 5 - S 2340 - 51/99 V

BMF - Schreiben vom 28.03.2000 (IV C 5 - S 2340 - 51/99 V) - DRsp Nr. 2008/81304

BMF, Schreiben vom 28.03.2000 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2340 - 51/99 V

DRsp Nr. 2008/81304

§ 3 EStG Steuerliche Behandlung von Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (§ 3 Nr. 28 EStG)

Das BMF hat Ihre Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über Altersteilzeit nach dem Blockmodell inzwischen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Als Ergebnis kann das BMF folgendes mitteilen:

Wird ein Arbeitsverhältnis über Altersteilzeit im Blockmodell vorzeitig beendet (so genannter „Störfall”), sind Nachzahlungen, die keine Aufstockungsbeträge im Sinne des § 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz (EStG) sind, unabhängig von dem Grund der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die für den Zeitraum bis zur vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit gezahlten Aufstockungsbeträge sowie die Beiträge und Aufwendungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und des § 4 Abs. 2 des Altersteilzeitgesetzes sind nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei.