Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen folgendes:
1.0 Ziele und Arbeitsweise
1.1 Aufklärung von Auslandsbeziehungen
Im Hinblick auf den Umfang der Auslandsverflechtung der Wirtschaft kommt der Ermittlung von Auslandsbeziehungen im Steueraufsichts- und Steuerermittlungsverfahren ständig wachsende Bedeutung zu.
Dem Bundesamt für Finanzen (BfF) obliegt die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandbeziehungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG). Hierzu erfaßt der Arbeitsbereich ,,Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)'' alle sachdienlichen Informationen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern von Bedeutung sein können.
In diesem Rahmen sammelt und erteilt die IZA u. a. Informationen über:
- natürliche und juristische Personen im Ausland, insbesondere auch über ausländische Briefkastenfirmen (Domizil-, Sitz-, Offshore-Gesellschaften);
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