BMF - Schreiben vom 29.05.2009
IV C 3 - S 2222/08/10102:001

BMF - Schreiben vom 29.05.2009 (IV C 3 - S 2222/08/10102:001) - DRsp Nr. 2009/80379

BMF, Schreiben vom 29.05.2009 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2222/08/10102:001

DRsp Nr. 2009/80379

Einkommensteuergesetz; Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung nach § 10a Absatz 5 EStG

Nach § 10a Absatz 5 Satz 1 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Absatz 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.