BMF - Schreiben vom 29.07.2020
IV C 5 - S 1961/19/10002 :001

BMF - Schreiben vom 29.07.2020 (IV C 5 - S 1961/19/10002 :001) - DRsp Nr. 2020/80317

BMF, Schreiben vom 29.07.2020 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/19/10002 :001

DRsp Nr. 2020/80317

Bekanntmachung der Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie (WoP) durch die beim Land Berlin eingerichtete Zentrale Produktionsstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie (ZPS ZANS) und der Datensatzbeschreibung für Mitteilungen zur WoP gem. § 4a WoPG der BSK an die ZPS ZANS bzw. der ZPS ZANS an die Länder sowie der Datensatzbeschreibung für Rückmeldungen zur WoP gem. § 4a WoPG der Länder an die ZPS ZANS bzw. der ZPS ZANS an die BSK durch Datenfernübertragung

Die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 4a WoPG) an die Länder bzw. an die Bausparkassen sowie die Verfahrensbeschreibung für die Wohnungsbauprämie werden hiermit in der Anlage bekannt gemacht.

Die Datenübermittlungen sind spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Grundlage der neuen Datensatzbeschreibung durchzuführen.

Die Bekanntmachung vom 31. Dezember 2019 - IV C 5 - S 1961/19/10002 :001 - (BStBl 2019 I S. 1404) wird mit Wirkung ab 1. Januar 2021 aufgehoben.

Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie (WoP) durch die beim Land Berlin eingerichtete Zentrale Produktionsstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie (ZPS ZANS)